Anlage zum Vortrag "Karl Barth"

11.5. Der Führer-Eid

Den evangelischen Geistlichen wurde durch ein "Kirchengesetz über den Diensteid der Geistlichen und Beamten" ein Führer-Eid auferlegt (Kirchengesetzblatt vom 10.8.1934):

Ich, NN, schwöre einen Eid zu Gott dem Allwissenden und Heiligen, dass ich als ein berufener Diener im Amt der Verkündigung sowohl in meinem gegenwärtigen wie in jedem anderen geistlichen Amte, so wie es einem Diener des Evangeliums in der Deutschen Evangelischen Kirche geziemt, dem Führer des Deutschen Volkes und Staates Adolf Hitler treu und gehorsam sein und für das deutsche Volk mit jedem Opfer und jedem Dienst, der einem deutschen evangelischen Manne gebührt, mich einsetzen werde, weiter, dass ich die mir anvertrauten Pflichten des geistlichen Amts gemäß den Ordnungen der Deutschen Evangelischen Kirche und den in diesen Ordnungen an mich ergehenden Weisungen gewissenhaft wahrnehmen werde; endlich, dass ich als rechter Verkündiger und Seelsorger allezeit der Gemeinde, in die ich gestellt werde, mit allen meinen Kräften in Treue und Liebe dienen werde. So wahr mir Gott helfe!
Aus: Der Nationalsozialismus, Dokumente 1933-1945, Hrsg. Von W. Hofer, Frankfurt a.M. 1957, S. 130